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   BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65   

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BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65 (https://dejure.org/1966,1119)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1966 - IV B 184.65 (https://dejure.org/1966,1119)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1966 - IV B 184.65 (https://dejure.org/1966,1119)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen beruht dieses Urteil weder auf einem Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), noch weicht es von den Entscheidungen BVerwG I C 30.62 und BVerwG I C 79.63 ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht such nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - (BVerwGE 19, 82) ab.

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen beruht dieses Urteil weder auf einem Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), noch weicht es von den Entscheidungen BVerwG I C 30.62 und BVerwG I C 79.63 ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Inwiefern die Entscheidung des Berufungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - (BVerwGE 18, 247) abweichen soll, ist auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens nicht erkennbar.

  • BVerwG, 28.06.1965 - IV B 47.65

    Zulassung eines Wochenendhauses im Außenbereich - Vorliegen einer

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65
    Soweit sie überhaupt einen unmittelbar örtlichen und deshalb einer Ortsbesichtigung zugänglichen Bezug haben, wurde die Beurteilung hinreichend bereits durch das vorliegende Kartenmaterial sowie die eingereichten Lichtbilder ermöglicht (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1965 - BVerwG IV B 47.65 - und Beschluß vom 22. Juni 1966 - BVerwG IV B 57.66 -).
  • BVerwG, 29.04.1966 - IV B 163.65

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Unterlassung der Vernehmung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65
    Das gilt um so mehr, als der Kläger selbst in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und auch aus diesem Grunde nicht gesagt werden kann, daß sich dem Berufungsgericht die Erforderlichkeit einer Augenscheinseinnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 7. Juli 1965 - BVerwG IV B 73.65 - und Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65 -).
  • BVerwG, 22.06.1966 - IV B 57.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65
    Soweit sie überhaupt einen unmittelbar örtlichen und deshalb einer Ortsbesichtigung zugänglichen Bezug haben, wurde die Beurteilung hinreichend bereits durch das vorliegende Kartenmaterial sowie die eingereichten Lichtbilder ermöglicht (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1965 - BVerwG IV B 47.65 - und Beschluß vom 22. Juni 1966 - BVerwG IV B 57.66 -).
  • BVerwG, 07.07.1965 - IV B 73.65
    Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65
    Das gilt um so mehr, als der Kläger selbst in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und auch aus diesem Grunde nicht gesagt werden kann, daß sich dem Berufungsgericht die Erforderlichkeit einer Augenscheinseinnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 7. Juli 1965 - BVerwG IV B 73.65 - und Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65 -).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    So hat er Senat die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener Ortsbesichtigung nicht für begründet erachtet in Fällen, in denen das Tatsachengericht seine Überzeugungsildung auf Kartenmaterial, Fotos, Luftbilder, oder auch auf Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter gestützthat (so bereits Beschluß vom 8. Dezember 1966 - BVerwG 4 B 184.65 - n.v.; ferner Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 4 B 171.90 - n.v.; Beschluß vom 11. Juli 1991 - BVerwG 4 B 93.91 - n.v.).
  • BVerwG, 04.12.1968 - IV B 167.68

    Rechtsmittel

    In der Handhabung dieses Ermessens ist es nur insoweit beschränkt, als es sich einer Beweisaufnahme nicht entziehen kann, wenn sich ihr deren Notwendigkeit in Anbetracht des gesamten Sachverhalts - und im Hinblick auf die von den Beteiligten etwa gestellten Beweisanträge - hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Juli 1966 - BVerwG IV C 34.66 - mit weiteren Nachweisen , vom 8. Dezember 1966 - BVerwG IV B 184.65 - vom 13. Juni 1967 - BVerwG IV B 14.67 - und vom 9. August 1967 - BVerwG IV B 264.65 -).
  • VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 140/05

    Bauherr; Bauvoranfrage; Bauvorbescheid; Einfügen; Einvernehmen; Ermessen;

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener Ortsbesichtigung nicht für begründet erachtet in Fällen, in denen das Tatsachengericht seine Überzeugungsbildung auf Kartenmaterial, Fotos, Luftbilder, oder auch auf Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter gestützt hat (so bereits Beschluss vom 8. Dezember 1966 - BVerwG 4 B 184.65 - n.v.; ferner Beschluss vom 20. November 1990 - BVerwG 4 B 171.90 - n.v.; Beschluss vom 11. Juli 1991 - BVerwG 4 B 93.91 - n.v.).
  • BVerwG, 30.01.1973 - IV B 177.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Notwendigkeit einer weiteren

    In der Handhabung dieses Ermessens ist es nur insoweit beschränkt, als es sich einer Beweisaufnahme nicht entziehen darf, wenn sich ihm deren Notwendigkeit in Anbetracht des gesamten Sachverhalts und im Hinblick auf die von den Beteiligten etwa gestellten Beweisanträge aufdrängt oder aufdrängen muß (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Juli 1966 - BVerwG IV C 34.66 -, vom 8. Dezember 1966 - BVerwG IV B 184.65 -, vom 13. Juni 1967 - BVerwG IV B 14.67 -, vom 9. August 1967 - BVerwG IV B 264.65 -, vom 4. Dezember 1968 - BVerwG IV B 167.68 -, vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 194.68 -).
  • BVerwG, 09.08.1967 - IV B 264.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung der Beseitigung

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1962 - BVerwG I B 162.61 - und vom 2. April 1963 - BVerwG I B 113.62 -) bereits mehrfach entschieden, es gebe keinen Rechtssatz des Inhalts, daß ein Gericht eine ästhetische Würdigung - wie sie hier bei der Frage, ob die Garage verunstaltend wirkt, vorgenommen werden muß - stets oder in der Regel nur auf eigenen Augenschein stützen dürfe (Beschluß vom 4. November 1965 - BVerwG IV B 25.65 -, vgl. ferner Beschlüsse vom 24. Juni 1965 - BVerwG IV B 29.65 -, vom 28. Juni 1965 - BVerwG IV B 47.65 - und vom 8. Dezember 1966 - BVerwG IV B 184.65-).
  • BVerwG, 26.07.1972 - IV B 78.72

    Zulassung der Revision

    In der Handhabung dieses Ermessens ist es nur insoweit beschränkt, als es sich einer Beweisaufnahme nicht entziehen darf, wenn sich ihm in Anbetracht des gesamten Sachverhalts deren Notwendigkeit aufdrängen muß (vgl. z.B. die Beschlüsse vom 20. Juli 1966 - BVerwG IV C 34.66 - mit weiteren Nachweisen, vom 8. Dezember 1966 - BVerwG IV B 184.65 -, vom 13. Juni 1967 - BVerwG IV B 14.67 -, vom 9. August 1967 - BVerwG IV B 264.65 - und vom 4. Dezember 1968 - BVerwG IV B 167.68 -).
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